Wir stellen hiermit fest, dass ab 01.01.2025 das Elektrizitätswerk Oberwössen e.G. für die nächsten drei Kalenderjahre der Grundversorger gemäß §36 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz. Die Grundversorgung beschränkt sich auf die Ortsteile Hinterwössen, Oberwössen und Brem der Gemeinde Unterwössen.