Gemäß § 77 Abs. 1 des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien 2017 (bzw. §52 Abs. 1 EEG 2012), sind Netzbetreiber verpflichtet, die für die Ermittlung der auszugleichenden Energiemengen und Vergütungszahlungen erforderlichen Angaben zu veröffentlichen.
Elektrizitätswerk Oberwössen eG
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83246 Unterwössen
Prüfungsverband ist der Genossenschaftsverband
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